Sorge

Grundsätzlich geht der Gesetzgeber nach den neueren Regelungen davon aus, dass Eltern die elterliche Sorge für ein eheliches oder nicht eheliches Kind gemeinsam ausüben sollen. Die das Kind betreffenden grundsätzlichen Entscheidungen sollen also von Mutter und Vater gemeinsam herbeigeführt werden. Die gewöhnlichen Alltagsdinge kann der Elternteil entscheiden, bei dem das Kind lebt. Kommt es allerdings zu erheblichen Meinungsverschiedenheiten zu grundsätzlichen Fragen zwischen den Eltern oder ein Elternteil ist desinteressiert oder erziehungsungeeignet, dann kann das Gericht die elterliche Sorge oder Teilbereiche davon einem Elternteil übertragen. Es kommt auf die Sache, den Einzelfall, die Verhaltensweisen und Lebensumstände an.

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