Scheidung/ Ehescheidung

Richtig, der Familienanwalt rät, die Rechtsverhältnisse so herzustellen, wie diese den Lebensbeziehungen entsprechen. An die Ehe sind auch Rechtsfolgen im Witwen-/ Witwerrentenanspruch, im Erbrecht und Erbschaftssteuerrecht geknüpft. Entscheidet Mann/ Frau sich zur Trennung, so laufen allerdings Ansprüche auf Vermögensausgleich, Unterhalt, Versorgungsausgleich (Rentenanwartschaften etc.) beispielsweise weiter. Besteht keine Hoffnung mehr auf Wiederherstellung der Lebensbeziehung ist zumeist zur Ehescheidung mit Ablauf des Trennungsjahres zu raten.

Auswirkungen ergeben sich auch bei dem Zusammenleben mit einem neuen Partner/ Partnerin. Wer über Internetportale nach einem neuen Parnter/ Partnerin sucht, z. B. über Parship, sollte dort immer die vom Unternehmen angeforderten Verhaltensweisen beachten. Parship bietet z. B. in der Widerrufsfrist Leistungen an, die dann bei einem Widerruf in Rechnung gestellt werden. Auch hat man bei Parship den Eindruck, dass befristete Verträge abgeschlossen werden, gleichwohl verlangt Parship mit Fristen vor Ende eine Kündigung. Ratsam ist, mit Abschluss des Parship-Vertrages gleich wieder die Kündigung zum Ende auszusprechen und dies zu dokumentieren. Das vermeidet Auseinandersetzungen und unerwartete Forderungen. Papierschriftliche Erklärungen (Kopien fertigen) mit Einschreiben/ Rückschein an die Geschäftsführung sind Nachweise.

Aus Rechtsgründen wird empfohlen, das Datum der Trennung festzuhalten. Maßgebend ist die Trennung von Tisch und Bett. Diese kann in der Ehewohnung, aber auch durch Auszug eines Ehegatten erfolgen. Das Rückkehrrecht binnen einer gesetztlichen Frist ist zu beachten.

Über die Teilung des Hausrates sollte Mann/ Frau sich schriftliche einigen.

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