Hausrat

Der Hausrat kann mit der Ehescheidung verteilt und in das Eigentum eines Ehegatten überführt werden. Spätestens wenn die Trennung durch Auszug eines Ehegatten vollzogen wird, stellt sich die Frage, wer was an sich nehmen darf oder nicht. Schließlich muss auch die neue Wohnung eingerichtet werden, sind die Belange der (gemeinsamen) Kinder zu beachten. So stellt sich auch die Frage, wem gehört welcher Einrichtungsgegenstand. Und was ist mit dem Auto oder wie verhält es sich, wenn jeder sein Auto hat. Und der Autokredit?

Die Frage der Hausratsteilung sollte frühzeitig gestellt werden, notwendig schon vor dem Auszug.

Und was passiert, wenn ein Ehegatte rechtswidrig die Wohnung ausräumt, womit darf er rechnen?

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